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FÜR DIE VERLEIHUNG DER "SAAR - MEDAILLE" durch die
BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT SAAR
für Philatelie und Postgeschichte e.V.
im Bund Deutscher
Philatelisten e.V.
§ 1.
Die
BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT SAAR für Philatelie und Postgeschichte e.V. im
Bund Deutscher Philatelisten
e.V. - kurz ARGE
SAAR genannt -stiftet eine "SAAR-MEDAILLE" und
verleiht diese in
alleiniger Verantwortung
für besonders wertvolle Arbeit im Sinne der ARGE SAAR.
Diese beinhaltet (siehe 2. der ARGE SAAR - Satzung):
-
die Forschung auf dem Gebiet der Saarphilatelie,
-
die
Publikation von Forschungsergebnissen und Informationen,
-
die
Fortführung des Handbuches der Postwertzeichen des Saargebietes und des
Saarlandes.
§ 2.
Die
"SAAR-MEDAILLE" kann Einzelpersonen, aber auch mehreren
Personen, die gemeinsam tätig waren, ganz gleich ob sie
Mitglied der ARGE SAAR sind oder nicht, verliehen
werden. Zum gleichen Zeitpunkt können mehrere Personen durch
die Verleihung geehrt werden. Jede der auszuzeichnenden
Personen erhält eine Medaille mit Verleihungsurkunde. Eine erneute Verleihung einer
"SAAR-MEDAILLE" ist möglich, wenn der Träger durch seine Tätigkeit
erneut die Voraussetzungen für die Verleihung erfüllt.
§ 3.
Die
"SAAR-MEDAILLE" zeigt auf der Vorderseite
..........und auf der Rückseite
jeweils den Namen des Ausgezeichneten und das Verleihungsjahr. Zudem wird eine
Urkunde ausgestellt.
§ 4.
Vorschläge
für die Verleihung der "SAAR-MEDAILLE“ können mit einer
eingehenden Begründung von jedem ARGE SAAR - Mitglied an den ARGE
SAAR - Vorstand eingereicht werden.
§ 5.
Über
die Verleihung der "SAAR-MEDAILLE" entscheidet der ARGE SAAR -
Vorstand und zwei vom Vorstand der ARGE SAAR zu benennende Saar-Medaillen-Träger
mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
Über die Beschlüsse wird vom ARGE SAAR - Schriftführer Protokoll geführt; er
verwahrt auch die Verleihungsakten und erledigt die anfallende Korrespondenz.
Alle Beteiligten behandeln die Beschlüsse streng vertraulich.
§ 6.
Die
"SAAR-MEDAILLE" wird vom Vorsitzenden der ARGE SAAR oder einem Vertreter des geschäftsführenden
Vorstands auf einer Mitgliederversammlung verliehen.
§ 7.
Satzungsänderungen
und die Entscheidung über die Einstellung der Verleihung der
"SAAR-MEDAILLE" bedürfen
der
2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder des ARGE SAAR - Vorstandes und der zwei
von ihm zu benennten Saar - Medaillen - Träger.