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§  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7

 

 

FÜR DIE VERLEIHUNG DER "SAAR - MEDAILLE" durch die

BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT SAAR

für Philatelie und Postgeschichte e.V.

im  Bund Deutscher Philatelisten  e.V.  

§ 1.

Die BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT SAAR für Philatelie und Postgeschichte e.V. im  Bund   Deutscher Philatelisten  e.V. - kurz ARGE SAAR genannt -stiftet eine "SAAR-MEDAILLE" und verleiht diese in alleiniger Verantwortung für  besonders  wertvolle  Arbeit im Sinne der  ARGE SAAR.  Diese beinhaltet   (siehe 2. der   ARGE SAAR - Satzung):

- die Forschung auf dem Gebiet der Saarphilatelie,

- die Publikation von Forschungsergebnissen und Informationen,

- die Fortführung des Handbuches der Postwertzeichen des Saargebietes und des Saarlandes.

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§ 2. 

Die "SAAR-MEDAILLE"  kann  Einzelpersonen, aber auch mehreren Personen, die  gemeinsam  tätig waren, ganz gleich ob  sie  Mitglied  der  ARGE SAAR  sind  oder  nicht, verliehen  werden.  Zum  gleichen  Zeitpunkt können mehrere Personen durch die Verleihung geehrt werden. Jede der auszuzeichnenden Personen erhält eine Medaille mit Verleihungsurkunde. Eine erneute Verleihung einer "SAAR-MEDAILLE" ist möglich, wenn der Träger durch seine Tätigkeit erneut die Voraussetzungen für die Verleihung erfüllt.  

§ 3.

Die "SAAR-MEDAILLE" zeigt auf der Vorderseite ..........und auf der Rückseite jeweils den Namen des Ausgezeichneten und das Verleihungsjahr. Zudem wird eine Urkunde ausgestellt.  

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§ 4.

Vorschläge für die Verleihung der "SAAR-MEDAILLE“ können mit einer eingehenden Begründung von jedem ARGE SAAR - Mitglied an den ARGE SAAR - Vorstand eingereicht werden.   

§ 5.

Über die Verleihung der "SAAR-MEDAILLE" entscheidet der ARGE SAAR - Vorstand und zwei vom Vorstand der ARGE SAAR zu benennende Saar-Medaillen-Träger mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Über die Beschlüsse wird vom ARGE SAAR - Schriftführer Protokoll geführt; er verwahrt auch die Verleihungsakten und erledigt die anfallende Korrespondenz. Alle Beteiligten behandeln die Beschlüsse streng vertraulich.   

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§ 6.

Die "SAAR-MEDAILLE" wird vom Vorsitzenden der ARGE SAAR oder einem Vertreter des geschäftsführenden Vorstands auf einer Mitgliederversammlung verliehen.   

§ 7.

Satzungsänderungen und die Entscheidung über die Einstellung der Verleihung der "SAAR-MEDAILLE" bedürfen der 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder des ARGE SAAR - Vorstandes und der zwei von ihm zu benennten Saar - Medaillen - Träger.  

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